”Leistungen, Unterstützung und was Betroffene wissen sollten”

  • Pflegebedürftigkeit beginnt nicht erst dann, wenn ein Mensch seinen Alltag überhaupt nicht mehr selbstständig bewältigen kann.

”Genau hier setzt der Pflegegrad 1 an”

  • Er richtet sich an Menschen, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten bereits beeinträchtigt sind, deren Unterstützungsbedarf aber noch vergleichsweise gering ist.

”Ich möchte dieses Thema beim Service Team Düsseldorf nicht nur anhand von gesetzlichen Regelungen erklären”

  • Ich bin selbst seit rund 6 Jahren von der Pflegebedürftigkeit betroffen und habe in dieser Zeit erlebt, wie schwierig es sein kann, sich in einem System aus Pflegegraden, Begutachtungen, Anträgen und unterschiedlichen Leistungsarten zurechtzufinden.
  • Deshalb ist mir wichtig, Pflege nicht nur theoretisch zu erklären, sondern so, dass Betroffene und Angehörige verstehen, was eine Einstufung tatsächlich für den Alltag bedeutet.

”Pflegegrad 1 ist dabei keineswegs ein Pflegegrad ohne Leistungen”

  • Allerdings unterscheiden sich die Leistungen deutlich von denen der Pflegegrade 2 bis 5.

“Was bedeutet Pflegegrad 1”

  • Pflegegrad 1 wird Menschen zuerkannt, bei denen eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wurde.
  • Der Pflegegrad wurde mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 geschaffen.
  • Ziel war unter anderem, Menschen bereits bei einem vergleichsweise frühen Unterstützungsbedarf Leistungen zukommen zu lassen und ihre Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.

”Das ist ein wichtiger Unterschied zu einer früheren Vorstellung von Pflegebedürftigkeit”

Pflegebedürftig ist nicht erst derjenige, der vollständig auf fremde Hilfe angewiesen ist.

  • Auch Schwierigkeiten bei der Mobilität, bei der Selbstversorgung, im Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder bei der Gestaltung des Alltags können bei der Beurteilung eine Rolle spielen.
  • Der Pflegegrad sagt deshalb nicht einfach aus, wie krank ein Mensch ist.
  • Entscheidend ist vielmehr, in welchem Umfang die Selbstständigkeit und bestimmte Fähigkeiten beeinträchtigt sind.
  • Pflegegrad 1 bedeutet kein Pflegegeld

“Ein besonders wichtiger Punkt sorgt immer wieder für Missverständnisse”

  • Bei Pflegegrad 1 gibt es kein reguläres Pflegegeld.
  • Das Pflegegeld beginnt erst ab Pflegegrad 2.
  • Auch die regulären ambulanten Pflegesachleistungen, die bei Pflegegrad 2 bis 5 für die Unterstützung durch einen zugelassenen Pflegedienst zur Verfügung stehen, gibt es bei Pflegegrad 1 nicht als eigenständige Leistung.
  • Das bedeutet allerdings nicht, dass Menschen mit Pflegegrad 1 ohne finanzielle Unterstützung bleiben.

“Im Gegenteil”

  • Es gibt eine Reihe von Leistungen, die gerade darauf ausgerichtet sind, Selbstständigkeit zu erhalten, den Alltag zu erleichtern und eine Verschlechterung der Situation möglichst zu vermeiden.

“Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich”

  • Eine der wichtigsten Leistungen bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag.
  • Er beträgt im Jahr 2026 bis zu 131 Euro monatlich.
  • Das entspricht einem möglichen Jahresbetrag von bis zu 1.572 Euro.
  • Der Entlastungsbetrag ist allerdings kein pauschales Taschengeld, das einfach frei ausgezahlt wird.
  • Er dient dazu, bestimmte anerkannte Unterstützungsangebote zu finanzieren beziehungsweise entsprechende Kosten zu erstatten.

“Gerade bei Pflegegrad 1 gibt es dabei eine Besonderheit”

  • Der Entlastungsbetrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch für bestimmte körperbezogene Unterstützungsleistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden.
  • Dazu kann beispielsweise Unterstützung beim Duschen oder Baden gehören.
  • Der Entlastungsbetrag ist deshalb gerade bei Pflegegrad 1 eine Leistung, die man sich genauer ansehen sollte.
  • Wie er funktioniert, welche Angebote damit finanziert werden können und welche Voraussetzungen gelten, werde ich beim Service Team Düsseldorf zusätzlich in einem eigenen Beitrag ausführlich erklären.

“Pflegehilfsmittel können den Alltag erleichtern”

  • Pflegegrad 1 kann außerdem einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel eröffnen.
  • Dabei geht es um Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung unterstützen.
  • Bei den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln können 2026 bis zu 42 Euro monatlich übernommen werden.

”Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen”

  • Auch technische Pflegehilfsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen oder leihweise zur Verfügung gestellt werden.
  • Dazu können beispielsweise ein Pflegebett oder bestimmte Lagerungshilfen gehören.
  • Bei technischen Pflegehilfsmitteln kann für Erwachsene grundsätzlich eine Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel, anfallen.
  • Hier muss allerdings genau hingesehen werden.
  • Nicht jedes Hilfsmittel fällt automatisch unter die Pflegeversicherung. Wenn beispielsweise die Krankenkasse aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung zuständig ist, kann die Leistung über die Krankenversicherung erfolgen.

“Wohnungsanpassung – bis zu 4.180 Euro”

  • Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Anpassung des Wohnumfelds.
  • Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme erhalten.
  • Ziel ist es, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern oder die selbstständige Lebensführung wiederherzustellen beziehungsweise zu verbessern.
  • Dabei kann es beispielsweise um einen pflegegerechten Umbau des Badezimmers, eine Türverbreiterung, eine fest installierte Rampe oder einen Treppenlift gehen.
  • Besonders wichtig ist, dass eine solche Maßnahme nicht einfach begonnen werden sollte, bevor geklärt ist, ob die Voraussetzungen für eine Bezuschussung erfüllt sind.
  • Wer hier vorschnell handelt, kann unter Umständen finanzielle Nachteile haben.

“Digitale Pflegeanwendungen”

  • Auch die Digitalisierung hat inzwischen ihren Platz in der Pflegeversicherung.
  • Pflegebedürftige, die in der eigenen Häuslichkeit leben, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für digitale Pflegeanwendungen, sogenannte DiPA, erhalten.
  • Dafür können 2026 bis zu 40 Euro monatlich vorgesehen sein.
  • Zusätzlich können für ergänzende Unterstützungsleistungen bis zu 30 Euro monatlich zur Verfügung stehen.
  • Dabei geht es beispielsweise um digitale Anwendungen, die dabei helfen können, die Selbstständigkeit zu erhalten, den Alltag zu organisieren oder bestimmte pflegerische Situationen besser zu bewältigen.

“Auch hier gilt allerdings”

  • Nicht jede beliebige App ist automatisch eine Leistung der Pflegeversicherung.
  • Entscheidend ist, ob es sich um eine entsprechend zugelassene und gelistete digitale Pflegeanwendung handelt.

“Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 1”

  • Auch bei der Tages- oder Nachtpflege gibt es eine wichtige Besonderheit.
  • Die reguläre Leistung für teilstationäre Pflege beginnt erst ab Pflegegrad 2.
  • Menschen mit Pflegegrad 1 können jedoch den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für entsprechende Leistungen einsetzen, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Das kann insbesondere dann interessant sein, wenn die Unterstützung zu Hause nicht mehr ganz ausreicht, eine vollständige stationäre Versorgung aber noch nicht notwendig oder gewünscht ist.

“Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1”

  • Auch bei der Kurzzeitpflege ist die Unterscheidung zwischen den Pflegegraden wichtig.
  • Der reguläre Anspruch auf die Leistung der Pflegeversicherung für Kurzzeitpflege besteht ab Pflegegrad 2.
  • Bei Pflegegrad 1 kann dagegen der Entlastungsbetrag eingesetzt werden, um unter den jeweiligen Voraussetzungen Kosten einer Kurzzeitpflege zu finanzieren.
  • Damit stehen Pflegegrad-1-Betroffenen grundsätzlich bis zu 131 Euro monatlich beziehungsweise bis zu 1.572 Euro jährlich aus dem Entlastungsbetrag zur Verfügung.
  • Der seit Juli 2025 bestehende gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege betrifft dagegen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Pflegegrad 1 kann diesen gemeinsamen Jahresbetrag nicht selbstständig nutzen.

“Pflegeberatung und Pflegekurse”

  • Pflegegrad 1 eröffnet außerdem Möglichkeiten zur Beratung.
  • Pflegebedürftige und Angehörige können sich über die individuelle Situation informieren und beraten lassen.
  • Für Pflegegrad 1 besteht zudem die Möglichkeit einer Beratung in der eigenen Häuslichkeit einmal pro Halbjahr.
  • Auch Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende können in Anspruch genommen werden.

”Für mich ist gerade dieser Bereich besonders wichtig”

  • Denn eine Beratung sollte nicht erst dann beginnen, wenn eine Situation bereits eskaliert ist.
  • Wer merkt, dass bestimmte Dinge im Alltag zunehmend schwerer fallen, sollte sich frühzeitig damit beschäftigen, welche Möglichkeiten überhaupt bestehen.
  • Pflegegrad 1 kann dabei ein erster Schritt sein.

“Pflegegrad 1 und vollstationäre Pflege”

  • Auch wenn Pflegegrad 1 zunächst häufig mit einer vergleichsweise geringen Beeinträchtigung verbunden wird, kann ein Mensch mit Pflegegrad 1 selbstverständlich in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben.
  • In diesem Fall zahlt die Pflegeversicherung 2026 einen pauschalen Zuschuss von 131 Euro monatlich zu den pflegebedingten Aufwendungen.
  • Die tatsächlichen Heimkosten bestehen allerdings aus mehreren Bestandteilen.
  • Deshalb darf man die 131 Euro nicht mit einer vollständigen Finanzierung des Pflegeheimplatzes verwechseln.

“Was Pflegegrad 1 nicht bedeutet”

  • Pflegegrad 1 wird häufig unterschätzt, manchmal aber auch überschätzt.
  • Er bedeutet nicht, dass jemand keinerlei Unterstützung benötigt.
  • Er bedeutet aber auch nicht, dass automatisch sämtliche Kosten für einen Pflegedienst, eine Haushaltshilfe oder eine Betreuung übernommen werden.
  • Es kommt immer darauf an, um welche Leistung es geht, wer sie erbringt, ob das Angebot zugelassen oder anerkannt ist und welche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Gerade deshalb ist es wichtig, nicht nur auf einen einzelnen Eurobetrag zu schauen.
  • Entscheidend ist vielmehr, welche Unterstützung zur persönlichen Lebenssituation passt und wie die verschiedenen Möglichkeiten sinnvoll miteinander verbunden werden können.

“Meine Sicht als selbst Betroffener”

  • Ich schreibe über Pflege nicht aus der Distanz eines reinen Ratgebers.
  • Ich bin selbst seit rund 6 Jahren von der Pflegebedürftigkeit betroffen und kenne deshalb viele Situationen nicht nur aus Berichten oder Gesetzestexten.
  • Ich weiß, wie schnell man den Überblick verlieren kann.
  • Pflegegrade, Begutachtungen, Leistungsbeträge, Anträge, Nachweise und unterschiedliche Zuständigkeiten können für einen Menschen, der ohnehin mit gesundheitlichen Einschränkungen zu kämpfen hat, eine zusätzliche Belastung darstellen.
  • Genau hier möchte das Service Team Düsseldorf ansetzen.

”Ich möchte Menschen nicht erzählen, was sie denken oder zu beantragen haben”

  • Ich möchte ihnen die Informationen verständlich erklären, gemeinsam die persönliche Situation betrachten und dabei helfen, Möglichkeiten und nächste Schritte zu erkennen.

”Das ist eine unabhängige Beratung und keine Behörde”

  • Das Service Team Düsseldorf ersetzt weder eine medizinische Behandlung noch eine Pflegekasse, einen Pflegegutachter oder eine rechtliche Beratung.
  • Aber zwischen einem Menschen, der Hilfe benötigt, und einem komplizierten System gibt es einen wichtigen Platz für verständliche Information, persönliche Begleitung und praktische Orientierung.
  • Mein Ziel ist deshalb nicht, möglichst viele Fachbegriffe zu verwenden.
  • Mein Ziel ist, dass ein Mensch nach einem Gespräch besser versteht, welche Möglichkeiten er hat und welche Fragen als Nächstes geklärt werden sollten.

“Pflegegrad 1 als früher Einstieg in Unterstützung”

  • Pflegegrad 1 sollte nicht als „kleiner Pflegegrad, bei dem es kaum etwas gibt“ verstanden werden.
  • Es gibt kein reguläres Pflegegeld und keine regulären ambulanten Pflegesachleistungen wie ab Pflegegrad 2.

“Dafür stehen andere Leistungen zur Verfügung”

  • Der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für Wohnungsanpassungen, digitale Pflegeanwendungen, Beratungsangebote und weitere Unterstützungen.
  • Gerade deshalb kann es sinnvoll sein, sich mit Pflegegrad 1 genauer auseinanderzusetzen.

”Pflegebedürftigkeit beginnt nicht erst im Pflegeheim”

  • Sie kann bereits dort beginnen, wo ein Mensch merkt, dass bestimmte Dinge des täglichen Lebens nicht mehr so funktionieren wie früher.
  • Und genau an diesem Punkt sollte Unterstützung ansetzen.
  • Möglichst früh, verständlich und auf den einzelnen Menschen zugeschnitten.

”Service Team Düsseldorf – Beratung, Unterstützung, Lösungen”

  • Das Service Team Düsseldorf möchte Menschen dabei unterstützen, sich im Bereich Pflege besser zurechtzufinden.
  • Dabei geht es nicht darum, Entscheidungen für andere Menschen zu treffen.
  • Es geht darum, Informationen verständlich zu machen, persönliche Situationen gemeinsam zu betrachten und mögliche Wege aufzuzeigen.

”Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, dass manchmal schon ein verständliches Gespräch dabei helfen kann, eine schwierige Situation besser einzuordnen”

  • Pflege ist schließlich nicht nur eine Frage von Gesetzen und Leistungsbeträgen.
  • Pflege betrifft Menschen, ihren Alltag, ihre Selbstständigkeit und ihre Lebensqualität.
  • Genau dort möchte das Service Team Düsseldorf ansetzen.
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